Der Bund fördert die Angebotsvielfalt in den Schweizer Kinos für zwei Kategorien von Kinobetrieben:
1. Kinobetriebe, welche die Digitalisierung ihrer Säle zwischen 2011 und 2012 vornehmen wollen und ein vielfältiges Programmangebot (vgl. Kriterien) aufweisen, können für eine begrenzte Dauer von maximal 5 Jahren (ab 2011) eine Finanzhilfe beim Bundesamt für Kultur beantragen. Insbesondere kleineren und mittleren Kinobetrieben soll durch diese Massnahme der Übergang zum digitalen Standard erleichtert werden und auf diese Weise ihre vielfältige Programmation auch für die Zukunft gesichert werden können.
2. Kinobetriebe, die bereits vor dem 1.1. 2011 ihre Säle digitalisiert haben oder in den Jahren 2011 und 2012 keine Digitalisierung vornehmen, können bei Erfüllung der Vielfaltskriterien eine reduzierte Förderung beantragen (vgl. auch zweites Kapitel für das Verfahren, Kriterien und die Höchstbeiträge).