Corona-Krise trifft Schweizer Filmbranche hart. Bund muss rasch handeln.
Das Coronavirus trifft die Schweizerische Film- und Audiovisionsbranche ausserordentlich hart. Cinésuisse fordert den Bundesrat auf, rasch die wirksamen Massnahmen zu bezeichnen. Insbesondere soll er bestehende Instrumente anwenden und die Filmbranche mit geeigneten Massnahmen gezielt unterstützt.
Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen verschiedene wirtschaftliche Branchen in der Schweiz besonders stark, insbesondere die Film- und Audiovisionsbranche leidet enorm. Vorpremieren, Filmveranstaltungen und Festivals werden abgesagt, die Kapazitäten von Kinosälen als Vorsichtsmassnahme reduziert, Filmstarts und ganze Filmproduktionen werden verschoben. Die resultierenden Umsatzeinbussen führen zu enormen Ausfällen. Als weitere Konsequenz sinken die Besucherzahlen in den Kinos; es entstehen Kosten in Millionenhöhe, Kino und Verleih sehen sich mit Liquiditätsengpässen konfrontiert.
Bestehende Finanzierungsinstrumente anwenden, Versicherungslösungen nutzen
Viele Unternehmen der Film- und Audiovisionsbranche sind mit hohen Kosten konfrontiert. Doch derzeit ist unklar, wer für diese Kosten aufkommen muss. Zahlreiche Versicherungsfragen sind nicht eindeutig geklärt: Sowohl bei internationalen Flugreisen für Filmproduktionen, die durch eine Reisesperre annulliert werden müssen, als auch beim Abbruch von Dreharbeiten aufgrund der Corona-Erkrankung eines Schauspielers ist die Haftung nicht geklärt.
Cinésuisse fordert vom Bundesrat entschlossenes Handeln: Die bereits bestehenden Instrumente wie die Möglichkeit zur Kurzarbeit sind konsequent anzuwenden und bei Bedarf auszuweiten. Gelder der Arbeitslosenversicherung ALV müssen für die Deckung obgenannter Entwicklungen verwendet werden können, um die Lohnkosten bei Kurzarbeit zu decken. Weitere mögliche unterstützende Finanzierungsmassnahmen, die der Bundesrat gegebenenfalls definiert, müssen die Film- und Audiovisionsbranche einschliessen.
Einheitliche Regelungen vereinfachen die Bewältigung
Die Filmbranche steht in diesen Tagen unter enormem Druck, sämtliche Veranstaltende sowie die Bevölkerung und damit die potenziellen Besucherinnen und Besucher sind sehr verunsichert. Die Durchführung zahlreicher geplanter und bereits beworbener Veranstaltungen (bspw. Visions du Réel, Kurzfilmnacht) ist gefährdet. Zusätzlich erschweren die kantonal unterschiedlichen Richtlinien in Bezug auf die Massnahmen gegen das Coronavirus die Festlegung von schweizweit gültigen Branchen-Empfehlungen. Cinésuisse plädiert dafür, dass schweizweit einheitliche und klare Richtlinien definiert werden.
Für Rückfragen:
Matthias Aebischer, Präsident Cinésuisse, matthias.aebischer[at]parl.ch, +41 79 607 17 30
Salome Horber, Geschäftsführerin Cinésuisse, salome.horber[at]cinesuisse.ch, +41 31 313 36 46